Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Woldoshop GmbH / Geschäftsführer Martin Walter / Oststrasse 64-70a / 22844 Norderstedt
Inhaltsverzeichnis:
1. § 1 Geltungsbereich
2. § 2 Vertragsabschluss
3. § 3 Zahlungsbedingungen
4. § 4 Widerrufsrecht
5. § 5 Stornierung durch den Mieter
6. § 6 Transport, Überlassung der Mietsachen
7. § 7 Gebrauch der Mietsachen, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. § 8 Obliegenheiten des Mieters
9. § 9 Änderungen der Mietsachen
10. § 10 Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. § 11 Haftung
12. § 12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13. § 13 Rückgabe der Mietsache
14. § 14 Sicherheitsregeln für alle Mietsachen
15. § 15 Anwendbares Recht
16. § 16 Alternative Streitbeteiligung
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Woldoshop GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von der Woldoshop GmbH zum Gegenstand haben.
1.2 Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Mieter. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Vermietung der Hüpfburgen und anderen Geräten erfolgt ausschließlich durch Nutzung der Online-Buchungsfunktion auf der Webseite des Vermieters unter www.bounce24.de.
2.2 Durch die Nutzung der Online-Buchungsfunktion auf der Webseite des Vermieters gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab. Die Buchung gilt als angenommen, wenn der Vermieter dem Mieter eine Buchungsbestätigung zusendet.
2.3 Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Nach Eingang der Buchung des Mieters über die Online-Buchungsfunktion erhält dieser eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder auf andere schriftliche Weise. Die Buchungsbestätigung enthält die Angaben zur gebuchten Mietsache, den Mietzeitraum sowie den Gesamtpreis der Vermietung.
2.5 Die Buchungsbestätigung ist verbindlich und bestätigt den Abschluss des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Mieter im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Die auf der Webseite von dem Vermieter angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
3.2 Die festgelegten Preise gelten für Lieferadressen innerhalb eines Umkreises von 40 Kilometern rund um die Geschäftsadresse des Vermieters (Oststraße 64–70a, 22844 Norderstedt). Für Lieferadressen außerhalb dieses Radius wird automatisch ein Zuschlag von 2,00 € pro zusätzlich gefahrenem Kilometer berechnet.
3.3 Für Buchungen mit Lieferadressen außerhalb des 40-Kilometer-Radius rund um die Geschäftsadresse des Vermieters (Oststraße 64–70a, 22844 Norderstedt) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung aus logistischen oder kapazitätsbedingten Gründen abzulehnen und zu stornieren. In diesem Fall wird der Mieter umgehend informiert und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
3.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der von dem Vermieter erstellten Buchungsbestätigung bestätigte Mietpreis als vereinbart.
3.5 Der Mietpreis ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, die auf der Webseite vom Vermieter angegeben sind.
3.6 Der Mieter hat die Möglichkeit, den Mietpreis auf Rechnung zu bezahlen, sofern dies vom Vermieter angeboten wird. Die Rechnung wird nach der Buchung per E-Mail an den Mieter gesendet. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Sollte der Mieter die Frist zur Zahlung versäumen, gerät er automatisch ohne Mahnung in Verzug. Der Vermieter ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die nach § 288 BGB 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz betragen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten, um die Forderung geltend zu machen.
§ 4 Widerrufsrecht
4.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
4.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
§ 5 Widerrufsbelehrung, Stornierung durch den Mieter
5.1 Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Mieter ist bis 2 Stunden vor dem Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung ist der Mieter verpflichtet, 100% von der Gesamtsumme als Schadenersatz an den Vermieter zu zahlen.
5.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mieter dem Vermieter (Woldoshop GmbH, Oststrasse 64-70a, 22844 Norderstedt, E-Mail: support@bounce24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
5.3 Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens per E-Mail an den Vermieter maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt soweit, als der Mieter nachweist, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5.4 Wenn der Mieter den Vertrag widerruft, hat der Vermieter alle Zahlungen, die er vom Mieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Vermieter eingegangen ist.
§ 6 Transport, Überlassung der Mietsachen
6.1 Der Transport der Mietsachen zu der in der Buchungsbestätigung angegebenen Lieferadresse wird vom Vermieter am Tag des Mietbeginns durchgeführt, sofern nicht anders vereinbart. Die Abholung erfolgt am Folgetag, sofern nicht anders vereinbart. Der Auf- und Abbau sämtlicher Mietsachen wird ebenfalls vom Vermieter durchgeführt.
6.2 Der Wunsch nach zeitlichen Veränderungen seitens des Mieters müssen mit dem Vermieter schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
§ 7 Gebrauch der Mietsachen, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Während des Gebrauchs der Mietsachen ist der Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet, die Sicherheitsregeln gemäß § 14 kontinuierlich und uneingeschränkt einzuhalten.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
§ 8 Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
§ 9 Änderungen der Mietsachen
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
§ 10 Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2 Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt.
10.3 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder
einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
§ 11 Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer endet am Folgetag des vom Mieter gebuchten Kalendertages, wenn der Vermieter die Mietsachen abholt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
§ 13 Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Grundreinigung wird vom Vermieter nach Rückgabe der Mietsachen übernommen. Der Mieter ist jedoch dazu verpflichtet, grobe Verschmutzungen, die die Mietsachen langfristig beschädigen oder ihre Funktionalität sowie ihr äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten, umgehend zu beseitigen, bevor er die Mietsachen zurückgibt. Zudem sind elektrische Geräte sind dauerhaft vor Flüssigkeiten zu schützen.
13.2 Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich alle Schäden und Funktionsstörungen, die während der Nutzung auftreten, bei der Rückgabe der Mietsachen zu melden. Im Falle von Schäden, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter und trägt die Kosten für Instandsetzungen, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung gemäß den geltenden Bedingungen.
13.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag den entsprechenden Tagesbetrag zu bezahlen, welcher auf der Webseite des Vermieters aufgeführt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
§ 14 Sicherheitsregeln für alle Mietsachen
14.1 Während des Gebrauchs von Hüpfburgen als Mietsache ist der Mieter verpflichtet, die folgenden Sicherheitsregeln kontinuierlich und uneingeschränkt einzuhalten:
14.1.1 Der Mieter übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Eltern haften für ihre Kinder und das Betreten sowie die Benutzung der Hüpfburg verläuft auf eigene Gefahr. Die Hüpfburg muss ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden oder es muss Personal bereitgestellt werden. Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.
14.1.2 Die Benutzung der Hüpfburg ist bei starkem Regen, Gewitter oder Windstärke 8 untersagt. Ebenso ist die Hüpfburg vor starkem Regen und Gewitter zu schützen.
14.1.3 Erwachsene dürfen die Hüpfburg aufgrund der hohen Punktbelastung nicht nutzen. Es muss darauf geachtet werden, dass das Alter und die Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, eingehalten werden.
14.1.4 Die Hüpfburg sollte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen im Freien aufgestellt werden.
14.1.5 Die Aufsichtsperson ist dafür verantwortlich, dass die Warnhinweise der Hüpfburg befolgt werden, insbesondere in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht. Sie muss frühzeitig eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere gefährden.
14.1.6 Speisen, Getränke und das Tragen von Schuhen sind in der Hüpfburg untersagt.
14.1.7 Das Rauchen innerhalb oder in der Nähe der Hüpfburg ist untersagt. Das Mitbringen von Konfetti, Luftschlangen oder anderen Materialien auf die Hüpfburg ist nicht gestattet.
14.1.8 Es wird empfohlen, Hosentaschen und Jackentaschen zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen mitgeführt werden.
14.1.9 Schmuckstücke wie Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
14.1.10 Die Wände dürfen nicht als Kletterwand oder Sprungbrett genutzt werden. Das Erklimmen der Außenwände ist ebenfalls untersagt.
14.1.11 Falls die Hüpfburg über Sicherheitsnetze verfügt, ist es untersagt, sich darin hinzulegen, daran zu ziehen oder zu hängen. Kunststücke wie Saltos oder Flickflacks sind aufgrund der Verletzungsgefahr nicht gestattet.
14.1.12 Rangeln oder Stoßen ist nicht erlaubt.
14.1.13 Es ist darauf zu achten, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung des Gebläses.
14.1.14 Die Hüpfburg muss umgehend geräumt werden, wenn ein Druckverlust festgestellt wird (min. Arbeitsdruck 10mbar, max. Arbeitsdruck 30mbar).
14.1.15 Das Gebläse muss kontinuierlich betrieben werden, da sonst die Hüpfburg einstürzen kann. Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden.
14.2 Während des Gebrauchs aller Maschinen als Mietsache (hierzu zählen die Popcornmaschinen, Zuckerwattemaschinen, Slusheismaschinen, Eismaschinen, Waffeleisen & Crêpes Geräte), ist der Mieter verpflichtet, die folgenden Sicherheitsregeln kontinuierlich und uneingeschränkt einzuhalten:
14.2.1 Vor der Nutzung der Maschinen sollten alle Benutzer sich über die gründlichen Anweisungen für den sicheren Betrieb der Mietsache informieren und die Handhabung erhalten.
14.2.2 Es ist wichtig, dass alle Sicherheitsvorkehrungen und -anweisungen, die vom Hersteller bereitgestellt werden, sorgfältig befolgt werden.
14.2.3 Kinder und Haustiere sollten sich während des Betriebs der Maschinen stets in sicherer Entfernung aufhalten.
14.2.4 Es ist strengstens untersagt, die Maschinen bei extremen Witterungsbedingungen wie starkem Regen, Sturm oder Gewitter zu betreiben.
14.2.5 Es ist wichtig, dass die Maschinen auf einer stabilen und ebenen Oberfläche aufgestellt werden, um ein Umkippen oder Verrutschen während des Betriebs zu verhindern.
14.2.6 Vor dem Betreten oder Verlassen der Maschinen sollten alle beweglichen Teile vollständig zum Stillstand gebracht werden.
14.2.7 Im Falle von ungewöhnlichen Geräuschen, Vibrationen oder anderen Anomalien sollte der Betrieb der Maschine sofort eingestellt und der Vermieter kontaktiert werden.
14.3 Während des Gebrauchs des Kinder Quad Bike als Mietsache, ist der Mieter verpflichtet, die folgenden Sicherheitsregeln kontinuierlich und uneingeschränkt einzuhalten:
14.3.1 Der integrierte 3-Stufen-Schalter ist auf 7, 15 oder volle 25 km/h einstellbar. Dies stellt sicher, dass Ihr Kind das Fahrzeug nicht außer Kontrolle gerät. Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Geschwindigkeit des Kinder Quad Bikes jederzeit bewusst zu begrenzen
14.3.2 Fahren Sie nur mit angemessener Schutzkleidung.
14.3.3 Die Nutzung im Bereich der deutschen StVZO ist nicht gestattet.
14.3.4 Verwenden Sie das Kinder Quad Bike nur auf abgesperrtem Privatgelände oder ausgewiesenen Strecken.
14.3.5 Kinder unter 16 Jahren dürfen das Quad Bike nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen.
14.3.6 Das Quad darf nur gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung verwendet werden.
§ 15 Anwendbares Recht
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 16 Alternative Streitbeteiligung
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Stand 29.07.2024